Rechtsanwalt Lothar Bullinger, Fachanwalt für Arbeitrecht
Als auf den Bereich des privaten Arbeitsrechts spezialisierter Fachanwalt berate ich Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Betriebsräte auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Hierbei sehe ich es als meine Hauptaufgabe an,
Problemstellungen meiner Mandantschaft einer zielorientierten und praxisnahen Lösung zuzuführen.
Deshalb nimmt die anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Streitigkeiten einen breiten Raum meiner Tätigkeit ein.
Darüber hinaus vertrete ich meine Mandantschaft bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vom Kündigungsschutzprozess bis hin zum Beschlussverfahren.